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Diversity Management

Nur jede 50. Website entspricht den neuen gesetzlichen Auflagen

Am 28. Juni 2025 trat in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) vollständig in Kraft. Dadurch werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Text: Michael Strausz
© MMC
Ein Vorzeigebeispiel für Barrierefreiheit Die Hofstätter Website
Befreiung für kleine Unternehmen
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder unter zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme sind von der Verpflichtung ausgenommen – für rund 70.800 Unternehmen gilt sie jedoch vollumfänglich. Wer die Vorgaben missachtet, muss mit Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 Euro rechnen – und riskiert gleichzeitig, große Teile der Bevölkerung als Kund:innen oder Nutzer:innen auszuschließen. Das BaFG ersetzt den European Accessibility Act (EAA) auf nationaler Ebene.
Dringender Handlungsbedarf
Eine neue Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsorganisation EY Österreich und risikomonitor.com hat daher untersucht, wie gut die heimische Wirtschaft auf das neue Gesetz vorbereitet ist – und zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Nur zwei Prozent der analysierten Websites sind gesetzeskonform barrierefrei. Im Schnitt verzeichnet jede Startseite 4,42 Fehler – etwa fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen oder fehlende Untertitel. Österreichische Unternehmen liegen mit 4,49 Fehlern pro Startseite über dem internationalen Schnitt. „Die digitale Barrierefreiheit stößt in Österreich auf zahlreiche Hürden. Dabei birgt sie enormes Potenzial – für mehr Teilhabe und für neue Märkte“, sagt Anja Hennrich-Huber, Director im Bereich Technology Transformation bei EY Österreich. „Gerade junge Unternehmen zeigen, dass Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden kann – das verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die allgemeine User Experience“, ergänzt Jasmin Löw-Beer, Gründerin und Geschäftsführerin von risikomonitor.com.

Jüngere Unternehmen deutlich besser aufgestellt

Ein klarer Trend: Je jünger das Unternehmen bzw. die Website, desto geringer die Fehlerquote. Während Unternehmen vor 1990 durchschnittlich 6,83 Barrieren aufweisen, liegt dieser Wert bei Websites aus 2024 um 38  Prozent niedriger. Das zeigt: Neue Technologien, moderne Frameworks und ein besseres Bewusstsein für Nutzerfreundlichkeit wirken sich positiv aus. „Gerade junge Unternehmen zeigen, dass Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden kann – das verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die allgemeine User Experience“, betont Löw-Beer.

Ein Markt von 100 Millionen Menschen

In der EU leben rund 101 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung – das entspricht etwa 27  Prozent der Bevölkerung. In Österreich sind es laut Statistik Austria über 750.000. Mehr als zwei Drittel davon sind über 55 Jahre alt. Diese demografische Entwicklung macht digitale Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor – insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels und zunehmender Digitalisierung. Ab sofort drohen bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz Verwaltungsstrafen. Unternehmen sind gefordert, technische und inhaltliche Barrieren rasch abzubauen. „Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr– sie ist Pflicht, Chance und Zeichen digitaler Reife“, so Hennrich-Huber abschließend.

Unternehmen können unter https://audit.riskmonitor.cloud kostenlos testen, wie barrierefrei ihre Website derzeit ist – und wo konkreter Handlungsbedarf besteht.

Die vollständige Studie finden Sie hier: https://www.ey.com/de_at/newsroom/2025/08/ey-barrierefreies-internet-studie-2025

 

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