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Diversity für Mitarbeiter:innen

Digitalisierung darf analoge Zugangswege nicht ersetzen

Bei einem Treffen zwischen BM Korinna Schumann und Behindertenratpräsident Klaus Widl stand die Frage, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sichergestellt werden kann.
Text: Michael Strausz
© BMASGPK
Klaus Widl flankiert von Korinna Schumann, Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Darum ging es am 3. August 2026 – es nahmen neben Behindertenratpräsident Klaus Widl und Bundesministerin Korinna Schumann nahmen Geschäftsstellenleiterin Barbara Haider-Novak, Referentin Victoria Biber, Sektionschef Martin Zach, Alexander Miklautz und Susanne Keindl zum Thema „Analoges Leben“  am Austausch teil.

„Digitalisierung eröffnet viele Chancen. Sie darf aber niemals dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen von Informationen, Kommunikation oder wichtigen Dienstleistungen ausgeschlossen werden. Wo digitale Angebote keine barrierefreie und selbstständige Nutzung ermöglichen, müssen gleichwertige analoge Alternativen bestehen bleiben“,  betont Widl.

Digitalisierung soll Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern

Der Behindertenrat verwies darauf, dass Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen haben müssen. Digitalisierung soll bestehende Zugangsmöglichkeiten erweitern und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass bewährte analoge Zugangswege wegfallen oder Menschen von wesentlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Der Behindertenrat spricht sich daher klar für ein Wahlrecht zwischen digitalen und analogen Verfahren aus. Wo digitale Angebote aus unterschiedlichsten Gründen nicht barrierefrei oder nicht selbstständig nutzbar sind, muss weiterhin ein gleichwertiger analoger Zugang gewährleistet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Digitalisierung niemanden ausschließt, sondern allen Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.

Der Behindertenrat verwies darauf, dass Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen haben müssen.

Wahlrecht zwischen digitalen und analogen Verfahren

Digitalisierung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass bewährte analoge Zugangswege wegfallen oder Menschen von wesentlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Der Behindertenrat spricht sich daher klar für ein Wahlrecht zwischen digitalen und analogen Verfahren aus. Wo digitale Angebote aus unterschiedlichsten Gründen nicht barrierefrei oder nicht selbstständig nutzbar sind, muss weiterhin ein gleichwertiger analoger Zugang gewährleistet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Digitalisierung niemanden ausschließt, sondern allen Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.

„Ich danke Bundesministerin Schumann und ihrem Team für den konstruktiven Austausch. Ich freue mich, dass der Österreichische Behindertenrat auch im weiteren Erarbeitungsprozess eng eingebunden wird. Die Perspektiven und Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen müssen von Anfang an berücksichtigt werden, damit Digitalisierung allen Menschen zugutekommt.“, so Klaus Widl.

 

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