Frauenanteil bei Börsegesellschaften auf neuem Höchstwert

Deutlich stärker ist die Entwicklung in den Aufsichtsräten: Dort liegt der Frauenanteil bei 33,1 Prozent. Neben der unterschiedlichen Funktion der beiden Gremien prägen vor allem die gesetzlichen Rahmenbedingungen das Tempo. Das wurde bereits nach Einführung der 30-Prozent-Quote im Jahr 2018 offensichtlich. Die neue 40-Prozent-Vorgabe für Aufsichtsräte börsenotierter Gesellschaften wird diese Entwicklung weiter verstärken.
Das zeigt das aktuelle „EY Mixed Leadership Barometer Österreich“. Dafür wurden die Vorstände sowie Aufsichts- und Verwaltungsräte der 55 zum 1. September 2026 im WBI notierten österreichischen Unternehmen analysiert.
Verdreifachung in den letzten zehn Jahren
Von insgesamt 190 Vorstandsmitgliedern sind 29 Frauen. Der Frauenanteil stieg seit Jahresbeginn damit von 14,4 auf 15,3 Prozent. Gegenüber Juli 2015, als lediglich sieben von 169 Vorstandsmitgliedern Frauen waren, hat sich die Quote mehr als verdreifacht. Der neue Höchstwert darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen in der operativen Unternehmensführung weiterhin klar unterrepräsentiert sind.
Nur 25 der 55 untersuchten Unternehmen haben mindestens eine Frau im Vorstand. Lediglich drei Unternehmen weisen mehr als eine Vorständin auf: Oberbank, Raiffeisen Bank International und Vienna Insurance Group. 30 Unternehmen, also 55 Prozent, haben weiterhin einen rein männlichen Vorstand. An der Spitze gibt es erstmals Bewegung: Seit 1. September 2026 steht mit Emma Delaney bei der OMV AG wieder eine Frau als CEO an der Spitze eines WBI-Unternehmens. Der Anteil der Unternehmen mit weiblichem CEO liegt damit bei 1,8 Prozent. „Der neue Höchstwert und die erstmalige Bestellung einer Frau an die Spitze eines WBI-Unternehmens sind positive Signale, aber noch kein struktureller Durchbruch. Solange mehr als die Hälfte der Unternehmen ohne Frau im Vorstand auskommt und erst ein Unternehmen von einer CEO geführt wird, bleibt die operative Führung weit von einer ausgewogenen Besetzung entfernt“, so Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und Verantwortliche der Initiative „Women. Fast Forward“ bei EY Österreich.
Frauenanteil bei Aufsichtsräten steigt auf ein Drittel
In den Aufsichtsräten ist die Entwicklung dynamischer. Von 526 Mandaten sind 174 mit Frauen besetzt. Das sind acht mehr als zu Jahresbeginn. Der Frauenanteil stieg seit Jänner 2026 um 1,4 Prozentpunkte auf 33,1 Prozent und erreicht damit ebenfalls einen neuen Höchststand. 50 der 55 Unternehmen haben mindestens eine Frau im Aufsichtsrat, 40 Unternehmen mindestens zwei. Nur fünf Unternehmen verfügen noch über ein ausschließlich männliches Kontrollgremium. Künftig wird es unter den erfassten börsenotierten Gesellschaften kein rein männliches Kontrollgremium geben: Das bisherige Anknüpfen der 30-Prozent-Regelung an mindestens sechs Kapitalvertreter:innen entfällt. Bei den fünf Unternehmen ohne Aufsichtsrätin muss daher bereits die nächste Wahl oder Entsendung nach dem 31. Dezember 2026 die neue Vorgabe berücksichtigen.
40-Prozent-Quote seit 30. Juni 2026
Das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) trat am 30. Juni 2026 in Kraft. Für börsenotierte Gesellschaften sieht es im Aufsichtsrat eine Zielgröße von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern vor. Maßgeblich ist die gesetzliche Rundungstabelle: Gefordert ist jene ganze Zahl an Mandaten, die 40 Prozent am nächsten kommt, 49 Prozent jedoch nicht überschreitet. Die neuen Vorgaben sind auf Wahlen und Entsendungen nach dem 31. Dezember 2026 anzuwenden; bestehende Mandate bleiben bis zum Ende ihrer Funktionsperiode unberührt. Anders als ein früherer Entwurf enthält das beschlossene Gesetz keine verpflichtende Mindestbesetzung für Vorstände. Aufsichtsräte können quantitative Zielvorgaben für eine ausgewogenere Vertretung im Vorstand festlegen. Für große, nicht börsenotierte Unternehmen bleibt die bisherige 30-Prozent-Regelung bestehen.
Ausblick: Pipeline und Besetzungsprozesse werden entscheidend
Die Forschung weist auf positive, bislang aber eher kleine Spill-over-Effekte von mehr Frauen im Aufsichtsrat auf die Bestellung weiblicher Führungskräfte hin. Mit dem GesLeiPoG wurde zudem statt der Quote für den Vorstand nun eine Kannbestimmung eingeführt, wonach der Aufsichtsrat individuelle quantitative Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter den Vorstandsmitgliedern festlegen kann. Inwieweit dies erfolgt und ob die neue 40-Prozent-Zielgröße im Aufsichtsrat zu einem wahrnehmbaren Spill-Over-Effekt führt, wird sich erst zeigen. Unternehmen, die Vielfalt in der obersten Führung nachhaltig erhöhen wollen, müssen jedenfalls zusätzlich früher ansetzen: bei Entwicklungswegen, Nachfolgeplanung, objektiven Auswahlkriterien und der Vereinbarkeit von Karriere und Betreuung. Der neue Rechtsrahmen erhöht den Handlungsdruck in den Kontrollgremien. Für die Vorstände verbleibt die Verantwortung bei den Unternehmen selbst.


