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Diversity für Mitarbeiter:innen

Schulassistenz ist ein Menschenrecht!

Ein Kind mit Assistenzbedarf sollte in jedem Bundesland dieselben Rechte haben. Statt dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf entscheidet aber oft die Postleitzahl, ob Inklusion möglich ist.
Text: Michael Strausz
© pexels
Schulassistenz ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt – wo bleibt da die Inklusion?

Verschleppte Verfahren

Ob ein Kind Schulassistenz rechtzeitig, ausreichend oder überhaupt erhält, hängt in Österreich vielerorts nicht vom tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab, sondern vom Wohnort. „Es kann nicht sein, dass zwei Kinder mit gleichem Bedarf völlig unterschiedliche Chancen haben, nur weil sie in verschiedenen Bundesländern wohnen“, so die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger. Während manche Bundesländer klare Verfahren und zentrale Ansprechpartner:innen eingerichtet haben, existieren andernorts bis heute keine einheitlichen oder rechtlich abgesicherten Modelle. Eltern müssen dort Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen, Zuständigkeiten selbst klären und oft monatelang auf Entscheidungen warten.

Unterschiedliche gesetzliche Verankerung

In einzelnen Bundesländern ist Schulassistenz rechtlich fest verankert, in anderen wird sie über Sozialhilfe, Förderprogramme oder projektbezogene Finanzierungen abgewickelt. Das führt dazu, dass die Unterstützung in manchen Regionen verlässlich im Unterricht eingebunden ist, während anderswo nur befristete oder stundenweise Lösungen angeboten werden. Ganz zu schweigen von Bundesländern, in denen Eltern selbst Träger suchen müssen, weil die öffentlichen Strukturen fehlen. Für Familien bedeutet das Unsicherheit und permanente Abhängigkeit vom Wohlwollen lokaler Behörden.

Durch die Sparprogramme einzelner Bundesländer kommt es auch vermehrt zu Stundenreduktionen in der Schulassistenz. Das führt in der Praxis oftmals dazu, dass Kinder die Schule gar nicht mehr oder nicht ausreichend besuchen können. Dadurch fällt ein ganzer Bildungsweg unbedachten Sparmaßnahmen der Bundesländer zum Opfer.

Bundesweite Anwendungspflicht

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt bundesweit, doch die Zuständigkeiten und Abläufe in der Umsetzung sind zersplittert. In einem Teil des Landes existieren definierte Qualifikationsanforderungen und stabile Beschäftigungsmodelle, in anderen werden Schulassistenzen auf Projektbasis angestellt, schlecht bezahlt oder kurzfristig ausgetauscht. Schulen berichten, dass sie jedes Jahr aufs Neue kämpfen müssen, um die Unterstützung halbwegs abzusichern.

„Wir haben ein Menschenrecht auf Bildung, das alle Bewohner:innen Österreichs schützen soll. Jedes Bundesland setzt dieses jedoch unterschiedlich in Ausmaß und Qualität um. Das ist keine Gleichbehandlung“, so Christine Steger von der Behindertenanwaltschaft.

 

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