Gleichbehandlungs-Anwältin fordert mehr Tempo bei Gleichstellung

Lücken trotz Fortschritten
Trotz der Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) im Juli 2024 und bestehender Schutzgesetze (BGStG, BEinstG) bleiben große Herausforderungen bestehen, beispielsweise:
- Ungleiche Persönliche Assistenz: Während am Arbeitsplatz einheitliche Regelungen gelten, ist der Zugang in der Freizeit und bei der Inanspruchnahme von Bildungsangeboten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dies hat gravierende Folgen für die Selbstbestimmung.
- Mangelnde Barrierefreiheit: Viele öffentliche Gebäude, Verkehrssysteme und digitale Angebote sind trotz gesetzlicher Verpflichtung nach wie vor nicht barrierefrei nutzbar.
- Geringes gesellschaftliches Bewusstsein: Diskriminierungen werden oft nicht erkannt oder gemeldet und Betroffene fühlen sich im Stich gelassen.
Die Politische Forderungen von Christine Steger:
1. Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz: Harmonisierung der Regelungen in Arbeit, Freizeit und Bildung, um Ungleichbehandlungen zu beenden.
2. Schlichtung und Antidiskriminierungsstellen stärken: Größere Bekanntheit der Stellen schaffen, einen niederschwelligen Zugang bereitstellen, ausreichend Ressourcen für die steigende Zahl an Anfragen sichern.
3. Bewusstseinsbildung: Informationskampagnen und verpflichtende Sensibilisierungstrainings in Schulen, öffentlicher Verwaltung und Unternehmen.
4. EU-Richtlinien ambitioniert umsetzen: Stärkung von Unabhängigkeit und ausreichende Bereitstellung von Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen.
5. Digitale Barrierefreiheit: Konsequente Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ab Mai 2025, besonders für Webseiten, Apps und E-Commerce-Angebote.
Großer Handlungsbedarf zur Inklusion
Im Vorjahr gab es 1.709 Anfragen, ein Plus von 23 Prozent gegenüber 2023. Daraus gingen österreichweit 425 Schlichtungsverfahren hervor. Diese Zahlen sind ein deutliches Signal: Diskriminierungen sind kein Randthema, sondern betreffen den Alltag tausender Menschen mit Behinderungen. „Der Tätigkeitsbericht zeigt deutlich auf, dass es noch immer großen Handlungsbedarf zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen gibt. Wir brauchen ein Ende der föderalen Flickenteppiche und ein klares politisches Bekenntnis: Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht“, so Christine Steger.
Der Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin ist unter folgendem Link abrufbar: Behindertenanwaltschaft – Infomaterialien


