• Diversity Management
  • Good Practice
  • People
  • Service
  • Balance
  • Diversity Voices
Diversity Management

Gleichbehandlungs-Anwältin fordert mehr Tempo bei Gleichstellung

Christine Steiger, Gleichbehandlungs-Anwältin für Menschen mit Behinderungen, hat kürzlich ihren Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht. Das Ergebnis: Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor mit massiven Benachteiligungen konfrontiert. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Unterstützung und Beratung.
Text: Michael Strausz
© Manuela Schlechter

Lücken trotz Fortschritten

Trotz der Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) im Juli 2024 und bestehender Schutzgesetze (BGStG,  BEinstG) bleiben große Herausforderungen bestehen, beispielsweise:

  • Ungleiche Persönliche Assistenz: Während am Arbeitsplatz einheitliche Regelungen gelten, ist der Zugang in der Freizeit und bei der Inanspruchnahme von Bildungsangeboten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dies hat gravierende Folgen für die Selbstbestimmung.
  • Mangelnde Barrierefreiheit: Viele öffentliche Gebäude, Verkehrssysteme und digitale Angebote sind trotz gesetzlicher Verpflichtung nach wie vor nicht barrierefrei nutzbar.
  • Geringes gesellschaftliches Bewusstsein: Diskriminierungen werden oft nicht erkannt oder gemeldet und Betroffene fühlen sich im Stich gelassen.

Die Politische Forderungen von Christine Steger:

1. Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz: Harmonisierung der Regelungen in Arbeit, Freizeit und Bildung, um Ungleichbehandlungen zu beenden.

2. Schlichtung und Antidiskriminierungsstellen stärken: Größere Bekanntheit der Stellen schaffen, einen niederschwelligen Zugang bereitstellen, ausreichend Ressourcen für die steigende Zahl an Anfragen sichern.

3. Bewusstseinsbildung: Informationskampagnen und verpflichtende Sensibilisierungstrainings in Schulen, öffentlicher Verwaltung und Unternehmen.

4. EU-Richtlinien ambitioniert umsetzen: Stärkung von Unabhängigkeit und ausreichende Bereitstellung von Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen.

5. Digitale Barrierefreiheit: Konsequente Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ab Mai 2025, besonders für Webseiten, Apps und E-Commerce-Angebote.

Großer Handlungsbedarf zur Inklusion

Im Vorjahr gab es 1.709 Anfragen, ein Plus von 23 Prozent gegenüber 2023.  Daraus gingen österreichweit 425 Schlichtungsverfahren hervor. Diese Zahlen sind ein deutliches Signal: Diskriminierungen sind kein Randthema, sondern betreffen den Alltag tausender Menschen mit Behinderungen. „Der Tätigkeitsbericht zeigt deutlich auf, dass es noch immer großen Handlungsbedarf zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen gibt. Wir brauchen ein Ende der föderalen Flickenteppiche und ein klares politisches Bekenntnis: Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht“, so Christine Steger.

Der Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin ist unter folgendem Link abrufbar: Behindertenanwaltschaft – Infomaterialien


Mehr zum Thema Diversity Management

#WeAreDiversity – ein starkes Zeichen

DIVERSITY Guide im Gespräch mit Co-Pilotin Beatrix Czipetits über #WeAreDiversity, ein starkes Zeichen im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte, und die Bedeutung von Diversity Management.
© Shutterstock / Rawpixel.com

Vielfalt in der Schule

Wie Schulen und Gemeinden – und wir alle – Brücken bauen können: Astrid G. Weinwurm-Wilhelm im Dialog mit ihrem ChatGPT über einige Projektideen, die Begegnung, Reflexion und gemeinsame Verantwortung im schulischen Umfeld fördern sollen.
© Manuela Schlechter

Schulassistenz ist ein Menschenrecht, unabhängig vom Wohnort

Ein Kind mit Assistenzbedarf sollte in jedem Bundesland dieselben Rechte haben. Statt dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf, entscheidet oft die Postleitzahl, ob Inklusion möglich ist.
  • Über uns
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Mediadaten
Hier geht es zur aktuellen Ausgabe