Bessere Unterstützung für die Erwachsenenvertretung

In Österreich gibt es rund 75.800 Erwachsenenvertretungen. 35.000 sind gerichtlich verfügt. Doch es bestehen große regionale Unterschiede, heißt es beim gemeinnützigen Verein VertretungsNetz. Dieser vertrat als größter der vier Erwachsenenschutzvereine 2025 rund 6.500 Menschen in Form einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung.
Erwachsenenvertretung vermeidbar?
„Immer mehr Menschen brauchen Unterstützung, um ihre Angelegenheiten selbst zu regeln – ein Grund ist auch die demografische Entwicklung. Mit niederschwelliger Sozialarbeit, persönlicher Assistenz und barrierefreiem Zugang zu Behörden und sozialen Einrichtungen könnten jedoch viele, auch ältere Menschen weiterhin selbstbestimmt leben. Weil solche Unterstützungsangebote fehlen oder sogar abgebaut werden, braucht es Erwachsenenvertretungen, die eigentlich vermeidbar wären“, sagt Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz.
Wie das VertretungsNetz sieht auch Volksanwalt Bernhard Achitz große Lücken in der Prävention von Erwachsenenvertretungen: „Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Unterstützungskreise gibt es oft nicht. Selbstbestimmung sollte aber so weit wie möglich gefördert werden. Eine Erwachsenenvertretung darf nur das allerletzte Mittel sein.“
Bundesländer säumig
Kritisiert wird, dass die Unterstützungsleistung der Länder nach dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes 2018 zu wenig umgesetzt werde. Auch auf Bundesebene seien immer wieder Einsparungen beim Erwachsenenschutz in Diskussion. „Menschenrechte dürfen aber keine Budgetfrage sein“, unterstreicht Achitz. Ein Prüfverfahren habe gezeigt, dass von den Bundesländern teilweise sogar gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht durchgeführt würden.
So fehlten oft Unterstützerkreise, die die Betroffenen so weit wie möglich in die Lage versetzen sollen, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Das betrifft alle möglichen Lebensbereiche; bei medizinischen Behandlungen ist ein solcher Unterstützerkreis aber gesetzlich vorgesehen. Erst wenn mithilfe des Unterstützerkreises die Entscheidungsfähigkeit nicht ermöglicht wird, sollte die Erwachsenenvertretung hinzugezogen werden. „Wie unsere Beobachtungen und jetzt auch die des VertretungsNetz zeigen, hat sich seitdem nichts Wesentliches geändert“, so Achitz.
Regionale Unterschiede
Eine Auswertung nach Bundesland aus dem Jahresbericht von VertretungsNetz zeigt: Während in Salzburg pro 100.000 Einwohner:innen nur 263 eine gerichtliche Erwachsenenvertretung haben, sind es in Kärnten und der Steiermark mit 466 bzw. 432 deutlich mehr. Wien liegt mit 410 im Mittelfeld. Zur Frage, warum die Bestellungspraxis durch die Gerichte so unterschiedlich ausfällt, gibt es bislang nur Mutmaßungen. „Wir regen an, die Gründe für die gravierenden regionalen Unterschiede wissenschaftlich zu erforschen – und die Ergebnisse in die laufenden Reformpläne einfließen zu lassen“, betont Marlovits.
Auch welche Person eine gerichtliche Erwachsenenvertretung übernimmt, variiert laut Jahresbericht regional stark. In Wien bestellen die Gerichte in mehr als zwei Drittel der Fälle (71 %) Anwält:innen bzw. Notar:innen als Erwachsenenvertreter:innen. In allen anderen Bundesländern liegt man mit 22-42 % weit unter diesem Wert. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen ergab kürzlich, dass einige wenige Anwaltskanzleien, vor allem in Wien, bis zu 400 gerichtliche Erwachsenenvertretungen führen. Die Rechercheplattform Dossier hat mehrmals grobe Missstände in solchen Vertretungsverhältnissen aufgezeigt, heißt es beim VertretungsNetz.


