Monitoringausschuss gegen strukturelle Barrieren für behinderte Kinder und Jugendliche

Viele Baustellen bei Umsetzung der UN-BKR
Als Basis dienen Erfahrungen, die Menschen mit Behinderungen bei der diesjährigen Öffentlichen Sitzung 2025 des Unabhängigen Monitoringausschuss zum Thema „Aufwachsen mit Behinderungen“ geteilt haben. Die ersten Ergebnisse zeigen: Viele zentrale Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bleiben noch immer unbeachtet. Art. 7 der UN-BRK betont ausdrücklich die Rechte von Kindern mit Behinderungen. Demnach sind Staaten gesetzlich verpflichtet, allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe und ein sicheres Aufwachsen in einer inklusiven Gesellschaft zu ermöglichen und sie vor Diskriminierung zu schützen.
Barrierefreie Partizipation ermöglichen
Auf Basis der Erfahrungsberichte stellt der Unabhängige Monitoringausschuss vier Barrieren in den Fokus: Stigmatisierung und Mobbing, Zugang zu Information und Gesundheit, Freizeit und Assistenz sowie Partizipation und Selbstbestimmung. Konkret geht es darum, dass:
- Kinder und Jugendliche Ausgrenzung, Vorurteile und Gewalt erfahren, insbesondere in Schule und Freizeit. Lehr‑ und Betreuungspersonen greifen oft nicht ein, häufig fehlt die Sensibilität für Behinderung und spezifische Gewaltformen.
- Ärzt:innen Beschwerden und Fragen oft nicht ernst nehmen und Erklärungen in Leichter Sprache fehlen. Besonders Mädchen und junge Frauen erfahren Diskriminierung. Das erschwert den Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen. Auch Informationen zu Ausbildung, Arbeit und Behörden sind häufig unübersichtlich oder nicht barrierefrei zugänglich.
- Freizeitangebote oft nicht barrierefrei sind. Persönliche Assistenz fehlt, sodass Kinder stark von Eltern oder Geschwistern abhängig sind. Das erschwert Teilhabe und soziale Kontakte.
- Kinder und Jugendliche in wichtigen Entscheidungen zu Wohnen, Bildung oder Politik oft nicht einbezogen werden und ihre Interessen ungehört bleiben. Fehlende Unterstützungsstrukturen verhindern, dass sie selbst bestimmt handeln können.
Forderungen und Empfehlungen des Monitoringausschusses
Deshalb verlangt der Monitoringausschuss unter anderem den Schutz und Sensibilisierung von Kindern und Jugendliche mit Behinderungen, damit diese vor Gewalt und Mobbing geschützt werden. Dafür sollte das Fachpersonal speziell geschult werden.
Weiters sind Informationen zu Unterstützungsangeboten, Behörden, Ausbildung und Gesundheit verständlich, altersgerecht und barrierefrei bereitzustellen, insbesondere zur Vermeidung geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Freizeit- und Kulturangebote müssen barrierefrei und inklusiv sein. Unterstützungsangebote, insbesondere die persönliche Assistenz, muss bundesweit bedarfsgerecht verfügbar sein. Die Stimmen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind verstärkt einzubeziehen und ihre Beteiligung durch entsprechende finanzielle und strukturelle Ressourcen zu unterstützen.
Daniela Rammel aus dem dreiköpfigen Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschusses: „Kinder mit Behinderungen sind Trägerinnen und Träger von Rechten. Diese dürfen nicht vom Wohlwollen, Wohnort, oder von familiären Ressourcen abhängen.“



