Massiver Arbeitslosen-Anstieg bei Menschen mit Behinderungen

Am 2. März 2026 lud der Österreichische Behindertenrat in den Presseclub Concordia, um die aktuelle Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen und die geplanten Entwicklungen beim Ausgleichstaxfonds zu thematisieren. Am Podium diskutierten Behindertenrats-Präsident Klaus Widl, Bundesbehindertenanwältin Mag. Christine Steger sowie Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB. Ziel der Posiumsteilnehmenden ist die nachhaltige budgetäre Absicherung des Ausgleichstaxfonds – das entscheidende Instrument zur Förderung der beruflichen Inklusion – für die kommenden Jahre.
Ausgleichstaxenfonds (ATF) nicht kürzen
Aktuelle Daten zeigen, dass die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen derzeit dreimal so stark steigt wie bei Menschen ohne Behinderungen. Zudem sind 21,5 Prozent von ihnen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Auch die Erwerbsquote unter Menschen mit Behinderungen ist deutlich niedriger. In Österreich sind 22.434 Betriebe beschäftigungpflichtig. Davon erfüllen 76,11 Prozent die Pflichtquote nicht. Die anderen Betriebe zahlen lieber die Ausgleichsquote, als Menschen mit Behinderungen einzustellen.
„Die Zahlen zeigen klaren Handlungsbedarf. Ein Arbeitsplatz bedeutet Selbstbestimmung, soziale Sicherheit und chancengleiche Teilhabe – das sollte unser gemeinsames Ziel sein“, betonte Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats. Diese Leistungen werden zu einem großen Teil aus dem Ausgleichstaxfonds finanziert. Für 2026 stellte die Bundesregierung zusätzliche Mittel von 65 Mio. Euro bereit. Ab 2027 soll dieser Zuschuss jedoch schrittweise reduziert werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass zentrale Unterstützungsmaßnahmen für die berufliche Teilhabe künftig nicht mehr im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.
Forderung nach gleichberechtigter Teilnahme am Arbeitsmarkt
Auch Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, verwies auf die strukturellen Benachteiligungen am Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit konkreter politischer Schritte. „Teilhabe in der Arbeit ist ein absolut essenzieller Teil für die Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es müssen Handlungen folgen.“
Bundesbehindertenanwältin Christine Steger unterstrich die zentrale Bedeutung verlässlicher Unterstützungsangebote für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. „Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken.“ Sie fordert von der Bundesregierung eine nachhaltige Finanzierung des ATF sicherzustellen, die bestehenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen abzusichern und auszubauen und die manifeste Arbeitslosigkeit und Armutsgefährung von Menschen mit Behinderungen aktiv zu bekämpfen


