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Diversity Management

Parallelstrukturen gefährden Unterstützungssysteme

Wie gelangen Menschen mit Behinderungen zu jenen Unterstützungsleistungen, auf die sie angewiesen sind? Die Antwort auf diese Frage ist in Österreich häufig mit hohem bürokratischen Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen Verfahrenswegen verbunden.
Text: Michael Strausz
© Manuela Schlechter
Behindertenanwältin Steger ortet strukturelle Hürden bei Leistungsvergabe

Mehrfachbegutachtungen, zersplitterte Zuständigkeiten und veraltetes System erschweren die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ein aktuelles Policy Briefing (konkrete Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger:innen)  von Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen zeigt nun deutlich auf, dass es sich dabei nicht um vereinzelte Probleme handelt, sondern um strukturelle Schwächen des gesamten Systems.  Grundlage des Policy Briefings sind die bundesweiten Vernetzungstreffen der Anwältin im ersten Halbjahr 2026 zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe“. Betroffen seien die Themen Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Bundesländer gleichermaßen. Zuständig für Begutachtungen sind je nach Leistung grundsätzlich die Sozialversicherungen wie PVA, SVS, BVAEB und die AUVA, das Sozialministeriumservice (SMS) und die Ämter der Bundesländer.

Zersplittertes System führt zu unnötigen Belastungen

Menschen mit Behinderungen müssen in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen immer wieder vorlegen. Für Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Länder gelten unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und oftmals unterschiedliche, aber inhaltlich sehr ähnliche Begutachtungen. Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen. Viele berichten von langen Verfahrensdauern, widersprüchlichen Einschätzungen und dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue „beweisen“ zu müssen.

„Viele Menschen erzählen uns, dass der Weg durch das Unterstützungssystem selbst oft das ist, was sie an einer Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Wer mehrere Behörden durchlaufen, immer wieder dieselben Unterlagen einreichen und sich mehrfach begutachten lassen muss, verliert Zeit, Energie und oftmals auch Vertrauen in den Sozialstaat“, erklärt Steger.

Medizinisches Denken dominiert Begutachtungen

Das Policy Briefing zeigt außerdem, dass Begutachtungen und das Rechtssystem, das diese vorschreibt, in Österreich noch immer überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung beruhen. Im Mittelpunkt stehen Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Defizite. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben sowie bestehende Barrieren und der konkrete Unterstützungsbedarf werden hingegen vielfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt. Damit bleibt Österreich hinter dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Diese versteht Behinderung nicht als Eigenschaft einer Person, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren. Ziel muss daher sein, di  e tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

„Nicht die Diagnose entscheidet darüber, welche Unterstützung ein Mensch benötigt. Entscheidend ist, welchen Barrieren Menschen im Alltag begegnen und welche Unterstützung notwendig ist, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können“, so Steger.

Begutachtungen müssen Vertrauen schaffen

Besonders häufig wurde bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert. Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachter:innen und mangelnde Barrierefreiheit führen dazu, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden. Viele Menschen schildern respektlose Kommunikation oder fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu kommt, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen. Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden. Positiv dabei ist jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert hat.

„Begutachtungen entscheiden oftmals über existenzielle Leistungen. Umso wichtiger ist es, dass diese Verfahren transparent, nachvollziehbar, respektvoll und barrierefrei gestaltet sind. Menschen müssen sich ernst genommen fühlen und nicht das Gefühl haben, sich rechtfertigen oder ihre Behinderungen unter Beweis stellen zu müssen“, betont Steger.

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