Bonus-Malus-System gegen berufliche Altersdiskriminierung

Trotz Fachkräftemangels werden ältere Beschäftigte in vielen Unternehmen offenbar nicht gebraucht: In mehr als einem Viertel der heimischen Betriebe ab 20 Beschäftigten arbeitet keine einzige Person über 60. Besonders betroffen sind Frauen: 61,6 Prozent der Betriebe beschäftigen keine Frau über 60. Ein Bonus-Malus-System auf Vorschlag von Arbeiterkammer und ÖGB soll Abhilfe schaffen. AK Wien Präsidentin Renate Anderl: „Es ist an Zynismus kaum zu überbieten, den Beschäftigten ständig längeres Arbeiten abzuverlangen, während Bewerbungen von Menschen ab 50 ignoriert werden. Sie leisten ihren Beitrag, doch viele Betriebe verweigern ihnen schlichtweg die Chance.“
Startbeginn im kommenden Jahr
Tausende Menschen werden so wenige Jahre vor dem Pensionsantritt beim Arbeitsmarktservice (AMS) „geparkt“. Besonders problematisch daran ist, dass sich Arbeitslosigkeit im Alter verfestigt. Menschen die 60-64 Jahre alt sind und arbeitslos werden, bleiben das im Mittel für 451 Tage. Das ist weit länger, als Personen im Haupterwerbsalter von Arbeitslosigkeit betroffen sind, hier sind es durchschnittlich 182 Tage. Die Folgen der Altersdiskriminierung tragen die Betroffenen und die Allgemeinheit – mit Kosten von Hunderten Millionen Euro für das Sozialsystem. Der Vorschlag sieht einen Start 2027 vor.
Die Betriebe sollen ein Jahr Zeit bekommen, sich auf die Zielquote ihrer Branche einzustellen. Erstmals 2028 würde überprüft, ob sie die Quote für 2027 erreichen. Bei einer Unterschreitung wäre dann ein Malus fällig. Danach sollen jährliche Kontrollen folgen; 2031 müsste die Zielquote für 2030 erreicht sein. Die Hälfte der Ausgleichszahlungen soll in den Bonus-Topf fließen. Damit können Betriebe, die ihre Quote übertreffen, etwa ergonomische Arbeitsplätze, altersgerechte Arbeitsbedingungen und Weiterbildung finanzieren. Die andere Hälfte soll das AMS für Beschäftigungsprojekte und die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser erhalten.
Wie funktioniert das Bonus-Malus-System?
Betriebe, die ihre Branchenquote übertreffen, sollen Förderungen aus einem Bonus-Topf erhalten. Wer zu wenige ältere Menschen beschäftigt, soll eine Ausgleichszahlung leisten: pro fehlender älterer Person jährlich 15 Prozent des durchschnittlichen Jahreslohns im jeweiligen Betrieb. Laut Modellrechnung entspricht das im Durchschnitt rund 615 Euro monatlich je fehlender Person. Die Hälfte der Ausgleichszahlungen soll in den Bonus-Topf fließen. Damit können Betriebe, die ihre Quote übertreffen, etwa ergonomische Arbeitsplätze, altersgerechte Arbeitsbedingungen und Weiterbildung finanzieren. Die andere Hälfte soll das AMS für Beschäftigungsprojekte und die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser erhalten.
Ein Beispiel: Ein Hotel mit 50 Beschäftigten müsste bei der ersten Überprüfung 2028 mindestens zwei Personen zwischen 60 und 64 beschäftigen. Hat es keine und beträgt der durchschnittliche Jahreslohn 20.500 Euro, wären insgesamt 6.150 Euro im Jahr fällig – rund 513 Euro im Monat.


