Inklusion im Arbeitsleben: Lohn statt Taschengeld

Inklusion im Arbeitsleben sollte eigentlich selbstverständlich sein – doch in der Praxis gibt es viele Hürden. Etwa bei Bewerbungsprozessen, die nicht inklusiv sind, fehlender Barrierefreiheit am Arbeitsplatz oder unbewussten Vorbehalten gegenüber Menschen, die „anders“ wahrgenommen werden. Vor einem Jahr ist die Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ in Kraft getreten.
Pilotprojekte zeigen Alternativen
„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf faire Bezahlung und echte berufliche Teilhabe. Es ist höchste Zeit, dass wir den Weg in ein inklusives Arbeitsleben gemeinsam mit den Ländern konsequent umsetzen“, betont Sozialministerin Korinna Schumann. Neue Pilotprojekte sollen dabei funktionierende Alternativen zu geschützten Werkstätten aufzeigen. Der Fördertopf für die Bundesländer umfasst dabei 36 Millionen Euro.
Mit diesem Vorhaben sollen unterschiedliche Modelle inklusiver Arbeit getestet werden. Für Menschen mit Behinderungen gibt es dabei Lohn statt Taschengeld. Sie sollen sozial- und arbeitsversicherungsrechtlich abgesichert sein. Bei der Umsetzung legt das Sozialministerium seinen Fokus auf eine enge Zusammenarbeit mit Ländern, Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen, Unternehmen und Gewerkschaften. Auch Menschen mit Behinderungen sollen aktiv in die Entwicklung der Modelle eingebunden sein – getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.
Zu den geplanten Vorhaben zählen beispielsweise:
- Projekte Inklusiver Arbeit: Menschen mit Behinderungen sind in Unternehmen tätig, in denen der Arbeitsplatz individuell angepasst ist. Die Barrierefreiheit wird entweder vom Unternehmen selbst oder durch kostenlose Unterstützungsangebote des Sozialministeriumservice sichergestellt.
- Integrative Beschäftigungsprojekte: Menschen mit Behinderungen haben ein reguläres Arbeitsverhältnis, das individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. Zum Beispiel arbeiten die Menschen in Gruppen oder die Arbeitszeit ist gedeckelt.
- Innovative Projekte in bestehenden Strukturen: Menschen mit Behinderungen sind im Rahmen von Arbeitsverträgen in der Struktur oder Organisation ihrer Einrichtung tätig.
„Ein inklusiver Arbeitsmarkt braucht starke Partnerschaften. Wir wollen aus den Pilotprojekten lernen, was funktioniert – und was noch verbessert werden muss. Unser langfristiges Ziel ist es, dass jede und jeder, der arbeiten will, auch die Möglichkeit dazu bekommt – unter fairen Bedingungen“, erläutert Sozialministerin Schumann.
Hintergrund
Aktuell sind in Österreich rund 28.000 Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen beschäftigt. Sie erhalten dafür keinen regulären Lohn, sondern lediglich ein Taschengeld. Hier setzt die vor einem Jahr in Kraft getretene Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ an, um entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention flächendeckend moderne Standards der Arbeitsinklusion zu etablieren.



